Vorhaben eindeutig beschreiben
Benennen Sie Dachfläche, Anlagenumfang, Leitungswege, Wechselrichter, Speicher und gegebenenfalls die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Eine verständliche Grundlage für Eigentümerversammlung, Verwaltung und Eigentümer: mit Dachnutzung, Gestattung, Kosten, Versicherung, Rückbau und Auftragsvergabe.
Die häufigsten Fragen drehen sich nicht nur um Solarmodule, sondern um die konkrete Beschlussfassung in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Benennen Sie Dachfläche, Anlagenumfang, Leitungswege, Wechselrichter, Speicher und gegebenenfalls die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Regeln Sie Gestattung, Zugang, Wartung, Versicherung, Haftung, Stromnutzung sowie Verantwortlichkeiten der Eigentümergemeinschaft.
Definieren Sie, ob und innerhalb welcher Grenzen die Verwaltung Angebote einholen, Verträge schließen und die Umsetzung begleiten darf.
Die folgende Checkliste hilft bei der Vorbereitung. Der konkrete Text muss an die tatsächliche Anlage, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlusslage angepasst werden.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, auf der gemeinschaftlichen Dachfläche des Gebäudes [Adresse] eine Photovoltaikanlage gemäß dem noch zu bestätigenden Angebot und der technischen Planung errichten und betreiben zu lassen. Die hierfür erforderliche Nutzung der gemeinschaftlichen Dach- und Technikflächen wird gestattet. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb eines Kostenrahmens von [Betrag] Euro brutto Angebote einzuholen, den wirtschaftlich und technisch geeigneten Auftragnehmer auszuwählen und die erforderlichen Verträge zu schließen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Prüfung von Versicherung, Statik, Netzanschluss und erforderlichen Genehmigungen. Kosten, Betrieb, Wartung, Versicherung, Haftung, Stromnutzung, Abrechnung und ein späterer Rückbau werden entsprechend [Kosten- und Betreiberkonzept] geregelt. Bei einer späteren Dachsanierung ist die Anlage rechtzeitig zu sichern, vorübergehend zu demontieren oder nach gesonderter Abstimmung zurückzubauen.
Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und die Nutzung gemeinschaftlicher Gebäudeteile ist regelmäßig ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich. Die konkrete Einordnung und Beschlussfassung sollte an das Vorhaben angepasst werden.
Typische Punkte sind Standort und Ausführung, Gestattung der Dachnutzung, Finanzierung und Kostenverteilung, Betrieb, Wartung, Versicherung, Rückbau, Haftung und die Bevollmächtigung der Verwaltung.
Ein Beschluss kann die Verwaltung innerhalb klarer Grenzen zur Einholung von Angeboten, Beauftragung und Vertragsabwicklung ermächtigen. Die Grenzen sollten im Beschlusstext nachvollziehbar beschrieben werden.
Der Beschluss sollte festlegen, wer bei einer notwendigen Demontage informiert wird, wer Kosten trägt und wie Wiedermontage, Zwischenlagerung oder Rückbau organisiert werden.
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