Beschlussvorlage anfordern
WEG-PV-Unterlagen 2026

Musterbeschluss für eine Photovoltaikanlage in der WEG

Eine verständliche Grundlage für Eigentümerversammlung, Verwaltung und Eigentümer: mit Dachnutzung, Gestattung, Kosten, Versicherung, Rückbau und Auftragsvergabe.

Vom Suchbegriff zur belastbaren Tagesordnung

Die häufigsten Fragen drehen sich nicht nur um Solarmodule, sondern um die konkrete Beschlussfassung in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

1

Vorhaben eindeutig beschreiben

Benennen Sie Dachfläche, Anlagenumfang, Leitungswege, Wechselrichter, Speicher und gegebenenfalls die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

2

Rechte und Pflichten festlegen

Regeln Sie Gestattung, Zugang, Wartung, Versicherung, Haftung, Stromnutzung sowie Verantwortlichkeiten der Eigentümergemeinschaft.

3

Verwaltung handlungsfähig machen

Definieren Sie, ob und innerhalb welcher Grenzen die Verwaltung Angebote einholen, Verträge schließen und die Umsetzung begleiten darf.

Diese Punkte gehören in die Beschlussvorlage

Die folgende Checkliste hilft bei der Vorbereitung. Der konkrete Text muss an die tatsächliche Anlage, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlusslage angepasst werden.

  • Bezeichnung des Gebäudes und der betroffenen Dachfläche
  • Art, Größe und technische Eckdaten der Anlage
  • Gestattung der Nutzung gemeinschaftlicher Flächen
  • Leitungsführung, Zählerplatz und Zugang zu Technikräumen
  • Finanzierung und Verteilung einmaliger Kosten
  • Betriebskosten, Wartung und Reparaturen
  • Versicherung, Verkehrssicherung und Haftung
  • Rückbaupflicht und Umgang mit einer Dachsanierung
  • Nutzung des erzeugten Stroms und Abrechnung
  • Vollmacht und Grenzen für die Verwaltung
Hinweis: Ein Muster ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Besonders bei Dachsanierung, Speicher, Mieterstrom, privatem Betreiber oder abweichender Kostenverteilung sollten die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen vor der Abstimmung geklärt werden.

Beispiel für einen Beschlusskern

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, auf der gemeinschaftlichen Dachfläche des Gebäudes [Adresse] eine Photovoltaikanlage gemäß dem noch zu bestätigenden Angebot und der technischen Planung errichten und betreiben zu lassen. Die hierfür erforderliche Nutzung der gemeinschaftlichen Dach- und Technikflächen wird gestattet.

Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb eines Kostenrahmens von [Betrag] Euro brutto Angebote einzuholen, den wirtschaftlich und technisch geeigneten Auftragnehmer auszuwählen und die erforderlichen Verträge zu schließen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Prüfung von Versicherung, Statik, Netzanschluss und erforderlichen Genehmigungen.

Kosten, Betrieb, Wartung, Versicherung, Haftung, Stromnutzung, Abrechnung und ein späterer Rückbau werden entsprechend [Kosten- und Betreiberkonzept] geregelt. Bei einer späteren Dachsanierung ist die Anlage rechtzeitig zu sichern, vorübergehend zu demontieren oder nach gesonderter Abstimmung zurückzubauen.

Häufige Fragen zur WEG-Photovoltaik

Braucht eine WEG einen Beschluss für eine Photovoltaikanlage?

Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und die Nutzung gemeinschaftlicher Gebäudeteile ist regelmäßig ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich. Die konkrete Einordnung und Beschlussfassung sollte an das Vorhaben angepasst werden.

Was sollte ein WEG-PV-Beschluss regeln?

Typische Punkte sind Standort und Ausführung, Gestattung der Dachnutzung, Finanzierung und Kostenverteilung, Betrieb, Wartung, Versicherung, Rückbau, Haftung und die Bevollmächtigung der Verwaltung.

Kann die Verwaltung mit der Auftragsvergabe beauftragt werden?

Ein Beschluss kann die Verwaltung innerhalb klarer Grenzen zur Einholung von Angeboten, Beauftragung und Vertragsabwicklung ermächtigen. Die Grenzen sollten im Beschlusstext nachvollziehbar beschrieben werden.

Was ist bei Dachsanierung oder Rückbau wichtig?

Der Beschluss sollte festlegen, wer bei einer notwendigen Demontage informiert wird, wer Kosten trägt und wie Wiedermontage, Zwischenlagerung oder Rückbau organisiert werden.

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